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Der Staat als "geistige Wirklichkeit"
Was bedeutet es, Staat und Staatsrecht in ihrer Selbstzweckhaftigkeit und Symbolizität zu verstehen? Präambel, Grundrechte, Staatsfarben sowie alle verfassungsinstitutionellen Vorgänge werden im staatsrechtlichen Werk Rudolf Smends (1882 - 1975) weder in formaljuristischer Wirklichkeitsparanoia ausgeklammert noch als kulturell verkleidete Apparatur zur Daseinsvorsorge oder gar als Ermächtigungsstrategien begriffen. Staatsrechtlicher Logos und Verfassungspraxis unterhalten bei Smend ethisch-normative Beziehungen zu unverfügbaren, "über Staat und ...

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